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Erfolgreiche Verwalterzertifizierung nach § 26a WEG

Inhaber Stefan Landmann von Immobilien Landmann hat erfolgreich vor der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld am 13.09. seine schriftliche und am 16.09.2022 seine mündliche Prüfung zur Erlangung der Verwalterzertifizierung nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz abgelegt. Beide Prüfungsteile konnten mit sehr guten Ergebnissen bestanden werden.

Fortan darf er sich “zertifizierter Verwalter nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetztes” nennen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung hat er sein Wissen in vielen Online-Kompaktlehrgängen beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Bochum (EBZ) aufgefrischt und vertieft.

Für Wohnungseigentümer gut zu Wissen:

Mit der Novelierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gültig seit dem 01.12.2020 wurden auch Regelungen zur Verwalterzertifizierung und entsprechender Ansprüche der Eigentümer neu geregelt.

So haben die Eigentümer ab dem 01.12.2022 (§ 48 Abs. 4 Satz 1 WEG) im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung mit wenigen Ausnahmen einen Anspruch auf einen “Zertifizierten Verwalter”.

Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung laut § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört insbesondere “die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a, es sei denn, es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer (§ 25 Absatz 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.”

Übergangsregelung gemäß § 48 Abs. 4 Satz 2 WEG: “Eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter.”

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